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Betreute Wohngemeinschaften

Nicht alleine. Trotzdem zuhause.

Für Menschen, bei denen alleine wohnen zunehmend schwierig wird und die Privatsphäre, Gemeinschaft und Unterstützung miteinander verbinden möchten.

Ein älterer Mann schneidet Gemüse neben einer Frau im türkisfarbenen Adamo-Shirt; weitere Personen sitzen am Tisch.

Persönliche Beratung

Regional in der Ortenau

Mehrere Versorgungsformen

Feste Ansprechpartner

Ich möchte, dass es sich für meinen Vater weiterhin nach Zuhause anfühlt.

Darum erzählen wir die WG nicht als Wohnplatz, sondern als Alltag: eigener Rückzugsraum, gemeinsamer Tisch, vertraute Dinge und Menschen in der Nähe.

Ein Zuhause bleibt ein Zuhause, wenn Alltag, Nähe und Rückzug Platz haben.

Nicht Wohnplätze stehen im Mittelpunkt, sondern ein vorstellbares Leben: eigenes Zimmer, gemeinsamer Tisch und Menschen in der Nähe.

Die Fragen dahinter

Wie lebt Oma oder Opa dort wirklich?

Für einen aussagekräftigen Vergleich benötigen Sie eine vollständige Kostenübersicht. Dazu gehören in der Regel Miete und Nebenkosten, Verpflegung oder Haushaltsgeld, gemeinschaftlich vereinbarte Betreuung sowie Ihre persönlichen Pflegeleistungen. Zusätzlich gewählte Angebote können weitere Kosten verursachen. Lassen Sie sich erläutern, welche Positionen verpflichtend sind, welche Sie wählen können und wer jeweils Ihr Vertragspartner ist. Leistungen der Pflegeversicherung decken nur bestimmte Kosten und sind begrenzt; ein Pflegegrad bedeutet keine vollständige Finanzierung der WG. Ihr Eigenanteil ergibt sich erst aus dem konkreten Angebot und den tatsächlich bewilligten Leistungen. Wichtig sind auch Regelungen zu Abwesenheit, Preisänderungen und zusätzlichem Hilfebedarf. Vergleichen Sie deshalb den gesamten monatlichen Eigenanteil für dieselbe Versorgung, nicht nur Miete oder Betreuungspauschale. Bei Finanzierungsschwierigkeiten sollte eine unabhängige Beratung frühzeitig mögliche Unterstützung prüfen.
Welche Leistungen individuell gewählt werden können, hängt vom Konzept und den Verträgen der jeweiligen WG ab. Persönliche Pflegeleistungen können sich an Ihrem Bedarf orientieren. Daneben können gemeinschaftliche Kosten für Haushalt, Betreuung oder die Vorhaltung von Personal anfallen. Diese werden nicht automatisch nur nach den Minuten berechnet, in denen Sie selbst Hilfe in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich deshalb vor dem Einzug genau zeigen, welche Leistungen verpflichtend zur Wohnform gehören, welche zusätzlich buchbar sind und wie Änderungen möglich sind. Fragen Sie auch, ob einzelne Verträge miteinander verbunden sind und welche Folgen eine Änderung für die übrigen Leistungen hat. Ein frei zusammenstellbares Stunden- oder Leistungspaket darf erst vorausgesetzt werden, wenn es für den konkreten Standort tatsächlich angeboten und schriftlich vereinbart wird.
Das muss für die gewünschte Wohngemeinschaft konkret geklärt werden. Eine anwesende Alltags- oder Betreuungskraft ist nicht automatisch eine Pflegefachkraft und übernimmt nicht ohne Weiteres jede pflegerische Aufgabe. Beschreiben Sie deshalb vor dem Einzug möglichst genau, welche Hilfe nachts gebraucht wird, etwa beim Toilettengang, beim Wechsel der Liegeposition, bei Unruhe oder bei ärztlich angeordneten Maßnahmen. Lassen Sie sich erklären, wer diese Aufgaben übernimmt, welche Qualifikation tatsächlich vor Ort vorhanden ist und wie zusätzliche Hilfe erreichbar wird. Eine Rufbereitschaft ist etwas anderes als eine ständig anwesende Person. Die vereinbarten Leistungen, Zuständigkeiten, Vertretung und möglichen Zusatzkosten sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Aus Formulierungen wie 24-Stunden-Präsenz allein lässt sich keine umfassende nächtliche Pflegeversorgung ableiten.
Ja, auch jüngere Erwachsene können eine Wohnform mit Unterstützung benötigen, beispielsweise nach einem Unfall oder Schlaganfall. Ob eine bestimmte Pflege-WG passt, hängt jedoch vom tatsächlichen Konzept und vom persönlichen Bedarf ab. Neben Pflege und medizinischer Versorgung sind dabei Alltag, Arbeit oder Beschäftigung, Partnerschaft, Freizeit, Barrierefreiheit und Kontakte zu Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation wichtig. Eine Senioren-WG bietet nicht automatisch dieselben Möglichkeiten wie ein auf jüngere Menschen ausgerichtetes Angebot. Besprechen Sie deshalb mit dem gewünschten Standort die Zielgruppe, notwendige Hilfsmittel, Unterstützung am Tag und in der Nacht sowie die Finanzierung. Eine Aufnahme oder spezialisierte Versorgung lässt sich nicht allein aus dem Begriff Junge Pflege ableiten; sie muss individuell geprüft und verbindlich vereinbart werden.
Ein steigender Pflegebedarf führt nicht automatisch dazu, dass Sie ausziehen müssen. Er bedeutet aber auch nicht, dass jede WG jede zusätzliche Versorgung sicher übernehmen kann. Deshalb sollte frühzeitig überprüft werden, welche Hilfe neu erforderlich ist und wie sie verlässlich organisiert werden kann. Dazu gehören beispielsweise häufigere Toilettengänge, Unterstützung in der Nacht oder zusätzliche medizinische Maßnahmen. Gemeinsam sind die vorhandenen Möglichkeiten, erforderliches Personal, Hilfsmittel, Kosten und Verträge zu prüfen. Auch ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann sinnvoll sein; ein höherer Pflegegrad allein stellt die zusätzliche Versorgung jedoch nicht sicher. Lassen Sie sich bereits vor dem Einzug die Leistungsgrenzen und den Ablauf bei Veränderungen erklären. Falls die notwendige Versorgung vor Ort nicht dauerhaft gewährleistet werden kann, müssen rechtzeitig geeignete Alternativen und die vertraglichen Folgen geklärt werden.
In einer ambulant betreuten Pflege-WG leben mehrere Menschen in einem gemeinsamen Haushalt. Ein eigener Rückzugsbereich wird mit Gemeinschaftsräumen und vereinbarter Unterstützung verbunden. Wohnen, Alltagsbegleitung und persönliche Pflege sind dabei unterschiedliche Leistungen. Beim betreuten Wohnen für ältere Menschen steht meist eine eigene Wohnung mit bestimmten Serviceleistungen im Vordergrund; zusätzliche Pflege muss bei Bedarf gesondert organisiert werden. Ein Pflegeheim bietet eine umfassende stationäre Pflegeversorgung. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Bezeichnung der Wohnform, sondern was am jeweiligen Standort tatsächlich geleistet wird. Vergleichen Sie insbesondere Unterstützung im Alltag, Hilfe in der Nacht, medizinische Versorgung, Mitbestimmung und Gesamtkosten. Die passende Lösung richtet sich danach, wie Sie leben möchten und welche Hilfe Sie heute und voraussichtlich künftig benötigen.
Sprechen Sie zunächst die verantwortliche Ansprechperson an und beschreiben Sie möglichst konkret, was passiert ist und welche Lösung Sie benötigen. Bei Problemen mit Pflegeleistungen kommen außerdem die Pflegekasse und eine unabhängige Pflegeberatung als Anlaufstellen infrage. In Baden-Württemberg gibt es seit der Neuregelung durch das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz eine Beschwerdestelle des Sozialministeriums für ambulant betreute Wohngemeinschaften und ihre Angehörigen. Eine pauschale Aussage, jede ambulante WG werde wie ein Pflegeheim durch die Heimaufsicht kontrolliert, trifft dort nicht zu. Bei einer akuten Gefahr für Gesundheit oder Leben ist unverzüglich die zuständige Notfallhilfe zu verständigen; ein Beschwerdeverfahren ersetzt diese nicht.
In einer Pflege-WG können unterschiedliche Verträge für Wohnraum, Pflege, Betreuung und gemeinsame Haushaltsleistungen vorgesehen sein. Lesen Sie insbesondere Leistungsumfang, Kosten, Kündigung und mögliche Abhängigkeiten zwischen den Verträgen. Für einen ambulanten Pflegevertrag nach § 120 SGB XI gilt grundsätzlich, dass die pflegebedürftige Person ihn jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden kann. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, wie ein gekoppelter Wohn- oder Betreuungsvertrag zu behandeln ist. Bei verbundenen Leistungen kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz einschlägig sein. Lassen Sie sich vor dem Einzug schriftlich erläutern, wie die Wahl eines anderen Pflegedienstes praktisch möglich ist und welche Auswirkungen ein Wechsel auf andere Verträge hat.
Ein zusätzlicher Tagespflegebesuch kann fachlich sinnvoll sein, ist aber leistungsrechtlich gesondert zu prüfen. Wenn Sie den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI erhalten, übernimmt die Pflegekasse Tages- oder Nachtpflege daneben nur unter einer zusätzlichen Voraussetzung: Eine Prüfung des Medizinischen Dienstes muss gegenüber der Pflegekasse ergeben, dass die Versorgung in der WG ohne diese teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist. Deshalb gilt hier nicht ohne Weiteres die einfache Aussage, Tagespflege stehe immer zusätzlich zur Verfügung. Klären Sie vor einer verbindlichen Buchung den persönlichen Nutzen, die Bewilligung, den Fahrdienst und mögliche Eigenanteile. Für andere gemeinschaftliche Versorgungsmodelle können andere Leistungsregeln gelten.
Für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme bezuschussen. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern. Bei mehreren Pflegebedürftigen in derselben Wohnung ist der gemeinsame Zuschuss auf höchstens 16.720 Euro je Maßnahme begrenzt. Denkbar sind beispielsweise geeignete Anpassungen des Badezimmers oder von Zugängen. Das Budget ist kein jährlicher Pauschalbetrag und wird nicht unabhängig vom tatsächlichen Bedarf ausgezahlt. Klären Sie die Planung vor der Umsetzung mit Pflegekasse und Vermieter und lassen Sie sich die Voraussetzungen schriftlich bestätigen.
Bei der gemeinsamen Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können anspruchsberechtigte Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung beantragen. Sie beträgt einmalig bis zu 2.613 Euro pro Person und höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Voraussetzung ist insbesondere ein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag in der neuen WG. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestellt werden. Es handelt sich nicht um ein allgemeines Einzugsgeld für jeden späteren Einzug in eine bestehende WG. Vor geplanten Ausgaben sollten Förderfähigkeit, Nachweise und die Verfügbarkeit der gesetzlich begrenzten Fördermittel mit der Pflegekasse geklärt werden.
Nein. Der Zuschuss von 450 Euro monatlich gehört zu einer besonderen gesetzlichen Versorgungsform. Voraussetzung ist, dass für die gemeinschaftliche Wohnform ein entsprechender Vertrag zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI besteht. Allein das gemeinschaftliche Wohnen oder die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst genügt nicht. Die Leistungen und Kombinationen dieser Versorgungsform sind eigenständig geregelt. Deshalb darf der Betrag nicht einfach zusätzlich zum Wohngruppenzuschlag von 224 Euro in eine normale WG-Kostenrechnung eingesetzt werden. Lassen Sie sich vom Anbieter und von der Pflegekasse bestätigen, welches Versorgungsmodell vorliegt und welche Leistungen für Ihren konkreten Fall bewilligt werden können.
Der Wohngruppenzuschlag unterstützt die gemeinschaftliche Organisation einer ambulant betreuten WG. Er beträgt bei erfüllten Voraussetzungen 224 Euro monatlich je anspruchsberechtigter Person. In der gemeinsamen Wohnung müssen insgesamt drei bis zwölf Personen leben, darunter mindestens drei Pflegebedürftige. Die Mitglieder müssen gemeinsam eine Person für organisatorische, betreuende oder haushaltsbezogene Aufgaben beauftragen. Die Versorgung darf nicht weitgehend einer vollstationären Versorgung entsprechen. Für Pflegegrad 2 bis 5 muss zusätzlich eine der gesetzlich genannten ambulanten Leistungen bezogen werden; diese Zusatzvoraussetzung gilt bei Pflegegrad 1 nicht. Der Zuschlag ist bei der Pflegekasse zu beantragen und folgt nicht automatisch aus dem Namen „Pflege-WG“.
Die Rolle der Angehörigen hängt vom WG-Konzept und den getroffenen Vereinbarungen ab. Persönliche Besuche und freiwillige Unterstützung können das Gemeinschaftsleben bereichern. Daraus sollte jedoch keine unklare Erwartung entstehen, Angehörige müssten jederzeit fehlende Pflege ersetzen. Besprechen Sie vor Vertragsabschluss, welche organisatorischen Aufgaben vorgesehen sind, wer Entscheidungen trifft und wie die Versorgung funktioniert, wenn Angehörige berufstätig, weiter entfernt oder selbst erkrankt sind. Bei einer selbst organisierten WG kann die gemeinsame Verantwortung größer sein als bei einem Angebot mit umfassender Organisation durch einen Anbieter. Verbindlich handeln dürfen Angehörige nicht allein aufgrund der Verwandtschaft, sondern nur mit entsprechender rechtlicher Befugnis.
Ja, eine passend organisierte Pflege-WG kann für Menschen mit Demenz eine geeignete Wohnform sein. Vertraute Abläufe, eine überschaubare Gruppe und persönliche Gegenstände können die Orientierung im Alltag unterstützen. Voraussetzung ist jedoch, dass Betreuung, Kommunikation und Pflege zum individuellen Bedarf passen. Klären Sie vor dem Einzug insbesondere nächtliche Unruhe, das Risiko, sich außerhalb der Wohnung zu verirren, Ängste und die Unterstützung bei Essen, Trinken und Medikamenten. Eine Demenzdiagnose bedeutet weder automatisch eine Zusage noch einen Ausschluss. Lassen Sie sich das konkrete Betreuungskonzept und den Umgang mit Krisen erklären. Über einen Einzug entscheidet die betroffene Person selbst oder eine wirksam bevollmächtigte beziehungsweise rechtlich bestellte Vertretung im jeweiligen Aufgabenkreis.
Eine Pflege-WG kann passen, wenn das alleinige Wohnen schwierig wird, Sie aber in einer überschaubaren Gemeinschaft mit einem eigenen Rückzugsbereich leben möchten. Für die Entscheidung zählen neben dem Pflegegrad auch Mobilität, Orientierung, nächtlicher Hilfebedarf, medizinische Versorgung und persönliche Wünsche. Ein hoher Pflegegrad allein schließt eine WG nicht aus und beweist umgekehrt nicht, dass jede WG geeignet ist. Lassen Sie den individuellen Bedarf mit dem tatsächlichen Personal- und Versorgungskonzept vergleichen. Dabei sollte auch besprochen werden, welche Unterstützung Angehörige freiwillig übernehmen möchten und welche Aufgaben unabhängig davon zuverlässig organisiert sein müssen.
Auf unserer Website werden die Wohngemeinschaften Winzerstube und Schlossblick in Ortenberg, der Rosengarten in Offenburg-Fessenbach sowie ein Wohnangebot in Willstätt vorgestellt. Die Angebote können sich in Zielgruppe, Organisation und verfügbaren Leistungen unterscheiden. Eine passende Wohnform lässt sich deshalb nicht allein nach der Entfernung auswählen. Beschreiben Sie im ersten Gespräch die aktuelle Pflegesituation, wichtige Gewohnheiten und mögliche Unterstützung in der Nacht. Anschließend kann für den gewünschten Standort geklärt werden, ob das Versorgungskonzept geeignet ist und ob ein Platz verfügbar ist. Ein Einzug ist erst nach einer persönlichen Abstimmung und verbindlichen Zusage möglich.
Eine Senioren-WG der Winkelwaldgruppe bietet Platz für bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner. Der Vorteil: Die Gemeinschaft ist überschaubarer als in einer großen Pflegeeinrichtung, und man kann sich im eigenen Zimmer zurückziehen.
Der individuelle Pflegebedarf wird erhoben und mit den vereinbarten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes abgeglichen. Dazu können körperbezogene Pflege, Unterstützung im Alltag und ärztlich veranlasste Maßnahmen gehören. Für medizinische Leistungen wie die verordnete Medikamentengabe müssen Verantwortlichkeiten, aktuelle Anordnungen und gegebenenfalls die Kostenübernahme geklärt sein. Alltagsbegleitung ersetzt diese Organisation nicht. Sprechen Sie vor dem Einzug an, wer Medikamente bestellt und aufbewahrt, wer Änderungen übernimmt und wie Hausarzt, Apotheke, Pflegedienst und Angehörige zusammenarbeiten. Änderungen des Gesundheitszustands oder der Medikation sollen zeitnah an die verantwortlichen Personen weitergegeben werden; Medikamente sollten nicht eigenständig verändert werden.
Ihre Wünsche sollen auch in einer Pflege-WG die Grundlage des Alltags bleiben. Gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten können Orientierung und Gesellschaft bieten; zugleich braucht es Zeit für persönliche Gewohnheiten und Rückzug. Welche Entscheidungen die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam treffen und welche Aufgaben ein Anbieter übernimmt, hängt von der Organisation der jeweiligen WG ab. Fragen Sie deshalb nach Mitbestimmung, Besprechungen und dem Umgang mit unterschiedlichen Wünschen. Angehörige oder rechtliche Vertretungen können die Interessen der Bewohner unterstützen. Eine gute Abstimmung berücksichtigt sowohl persönliche Bedürfnisse als auch das Zusammenleben und die tatsächlich verfügbaren Hilfen.
Das WG-Konzept legt Wert auf Individualität und eine persönliche Wohnatmosphäre. Ob und in welchem Umfang eigene Möbel in den Senioren-WGs mitgebracht werden können, sollte für den jeweiligen Standort direkt bestätigt werden.
Die beschriebenen Senioren-WGs sind für bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. Die auf unserer Website beschriebenen Senioren-WGs sehen einen eigenen Wohnbereich mit Badezimmer und gemeinschaftlich genutzte Räume vor. Wie groß das Zimmer ist, welche Ausstattung vorhanden ist und welche Möbel mitgebracht werden können, sollte bei einer Besichtigung konkret besprochen werden. Persönliche Bilder, vertraute Gegenstände und geeignete Möbel können helfen, sich einzuleben. Gleichzeitig müssen Bewegungsflächen, Hilfsmittel und die sichere Unterstützung bei der Pflege berücksichtigt werden. Lassen Sie sich auch erläutern, wie Besuch, Schlüssel, Rückzugsmöglichkeiten und die Nutzung der Gemeinschaftsräume geregelt sind. Die verbindliche Ausstattung ergibt sich aus dem Angebot und dem Vertrag für das gewählte Zimmer.

Das Prinzip

Ein eigener Rückzugsraum. Ein gemeinsamer Alltag.

In den betreuten Senioren-WGs der Winkelwaldgruppe leben kleine Gemeinschaften zusammen. Bewohner haben ihren persönlichen Bereich und teilen Gemeinschaftsräume. Alltag, Präsenz und ambulante Pflege sind unterschiedliche Bausteine und werden transparent erklärt.

Rund um die Uhr ansprechbar –
Pflege individuell organisiert

In den WGs ist rund um die Uhr Präsenz durch Alltagsbegleiter vorgeshen. Pflegeleistungen werden entsprechend dem individuellen Bedarf ambulant organisiert. Welche Unterstützung konkret möglich ist, klären wir vor einem Einzug transparent.

Entscheidung

WG, Pflegeheim oder betreutes Wohnen?

Keine Wohnform ist pauschal die beste. Entscheidend sind Unterstützungsbedarf, Wünsche, medizinische Situation und das konkrete Angebot vor Ort.

 

Wohngemeinschaft

Kann passen, wenn ein eigener Rückzugsraum wichtig bleibt und gleichzeitig Gemeinschaft und verlässliche Präsenz gewünscht sind.

Pflegeheim

Kann sinnvoller sein, wenn eine umfassendere stationäre Versorgungsstruktur benötigt wird und diese Wohnform zur Situation passt.

Betreutes Wohnen

Kann passen, wenn weitgehend selbstständiges Wohnen möglich bleibt und vor allem Sicherheit sowie punktuelle Unterstützung gesucht werden.

Kosten

Kostenbausteine auf einen Blick.

Ambulante Versorgung und Beratung

Kontakt

Sprechen wir darüber, was jetzt helfen kann.

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Gut zu wissen: Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung die richtige ist. Genau dafür ist das Gespräch da.

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