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Orientierung

Was braucht Oma, Opa oder ein anderer wichtiger Mensch gerade?

Sie müssen nicht wissen, wie eine Leistung heißt. Beginnen Sie mit der Situation, die Ihnen Sorgen macht.

Eine Seniorin sitzt zwischen zwei Frauen im Wohnzimmer; die Frau rechts trägt ein türkisfarbenes Adamo-Shirt.

Persönliche Beratung

Regional in der Ortenau

Mehrere Versorgungsformen

Feste Ansprechpartner

Wir wissen noch nicht, was wir brauchen – nur, dass es so nicht dauerhaft weitergeht.

Genau dafür gibt es diesen Einstieg: erst die Situation verstehen, dann mögliche Wege vergleichen.

Lebenssituation

Wo erkennen Sie Ihre Situation am ehesten wieder

Sorge beginnt

„Eigentlich geht es noch – aber wir merken, dass etwas schwieriger wird.“

Frühzeitig über Sicherheit, Alltagshilfen und mögliche Unterstützung sprechen.
Pflege zuhause

„Morgens und abends braucht.“

Unterstützung bei Pflege oder medizinischer Versorgung zuhause.

Tagsüber

„Tagsüber fehlt Gesellschaft und Betreuung.“

Tagespflege kann Struktur, Kontakte und Entlastung verbinden.

Für Angehörige

„Wir schaffen das als Familie nicht mehr alleine.“

Entlastung beginnt oft damit, Aufgaben zu sortieren und Unterstützung Schritt für Schritt zuzulassen.

Wohnen

„Alleine wohnen geht nicht mehr gut.“

Eine betreute WG kann eine mögliche Alternative zum alleinigen Wohnen sein.

Nach Krankenhaus / Reha

„Die Entlassung steht bevor – und zuhause ist noch vieles ungeklärt.“

Frühzeitig klären was für einen sicheren Übergang zuhause organisiert werden sollte.

Passt adamo zu uns?

Vielleicht. Vielleicht passt eine andere Lösung besser.

Der Finder gibt eine erste Richtung. Entscheidend bleibt die persönliche Situation.

Persönliche Beratung

Ihre Angaben lassen mehrere Wege offen. Ein Gespräch ist der sinnvollste nächste Schritt.

Betreute Wohngemeinschaft

Wenn alleine wohnen zunehmend schwierig wird, kann eine ambulant betreute WG eine Möglichkeit sein.

Ambulante Pflege

Wenn Hilfe bei Pflege oder medizinischer Versorgung zuhause gebraucht wird, ist ambulante Pflege ein naheliegender erster Weg.

Tagespflege

Wenn vor allem tagsüber Betreuung, Struktur oder Entlastung gebraucht wird, kann Tagespflege passen.

Ratgeber & FAQ

Ratgeber direkt hier

Die häufigsten Fragen kurz erklärt – ohne zusätzliche Unterseiten.

Die beschriebenen Senioren-WGs sind für bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. Die auf unserer Website beschriebenen Senioren-WGs sehen einen eigenen Wohnbereich mit Badezimmer und gemeinschaftlich genutzte Räume vor. Wie groß das Zimmer ist, welche Ausstattung vorhanden ist und welche Möbel mitgebracht werden können, sollte bei einer Besichtigung konkret besprochen werden. Persönliche Bilder, vertraute Gegenstände und geeignete Möbel können helfen, sich einzuleben. Gleichzeitig müssen Bewegungsflächen, Hilfsmittel und die sichere Unterstützung bei der Pflege berücksichtigt werden. Lassen Sie sich auch erläutern, wie Besuch, Schlüssel, Rückzugsmöglichkeiten und die Nutzung der Gemeinschaftsräume geregelt sind. Die verbindliche Ausstattung ergibt sich aus dem Angebot und dem Vertrag für das gewählte Zimmer.
Bei der gemeinsamen Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können anspruchsberechtigte Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung beantragen. Sie beträgt einmalig bis zu 2.613 Euro pro Person und höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Voraussetzung ist insbesondere ein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag in der neuen WG. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestellt werden. Es handelt sich nicht um ein allgemeines Einzugsgeld für jeden späteren Einzug in eine bestehende WG. Vor geplanten Ausgaben sollten Förderfähigkeit, Nachweise und die Verfügbarkeit der gesetzlich begrenzten Fördermittel mit der Pflegekasse geklärt werden.
Nein, die Verwandtschaft allein verleiht keine umfassende Vertretungsmacht für einen volljährigen Menschen. Solange die Person selbst entscheiden kann, entscheidet sie auch selbst. Für spätere Situationen kann eine Vorsorgevollmacht festlegen, wer in welchen Angelegenheiten handeln darf. Eine Patientenverfügung enthält Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen. Für Ehepartner gibt es ein begrenztes gesetzliches Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten, das an Voraussetzungen gebunden und zeitlich beschränkt ist. Es ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht. Legen Sie vorhandene Dokumente rechtzeitig vor, damit Zuständigkeiten und Ansprechpartner geklärt werden können.
Sprechen Sie den Sozialdienst beziehungsweise das Entlassmanagement frühzeitig an, sobald absehbar ist, dass nach der Entlassung Unterstützung nötig ist. Das Krankenhaus soll den Anschlussbedarf feststellen und erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einleiten, etwa die Abstimmung mit Arztpraxis, Pflegedienst oder Rehabilitationseinrichtung. Dazu gehören auch Informationen und gegebenenfalls Verordnungen für die erste Zeit zu Hause. Für das Entlassmanagement und den erforderlichen Informationsaustausch wird Ihre Einwilligung eingeholt. Klären Sie vor dem Entlasstag, welche Versorgung tatsächlich zugesagt ist, wann sie beginnt und wer bei offenen Fragen erreichbar ist. Eine Anfrage bei einem Dienst ist noch keine bestätigte Übernahme.
Zur Tagespflege gehört grundsätzlich auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Entfernung oder jede besondere Transportanforderung ohne zusätzliche Kosten abgedeckt ist. Fragen Sie nach dem Einzugsgebiet, Abholzeiten, Fahrtdauer und möglichen Zuschlägen. Bei Rollstuhl, Stufen vor der Haustür oder zusätzlichem Begleitbedarf muss die Durchführbarkeit vorab geklärt werden. adamo nennt einen Fahrdienst auf Wunsch; die konkrete Organisation und Kostenaufteilung sind mit dem jeweiligen Standort zu vereinbaren.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Sie übernimmt gesetzlich vorgesehene Leistungen bis zu festgelegten Grenzen, aber nicht automatisch alle Kosten einer Pflegesituation. Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn die benötigten oder gewünschten Leistungen über das verfügbare Budget hinausgehen oder bestimmte Kosten nicht zum jeweiligen Kassenanspruch gehören. Deshalb wird zunächst geklärt, welche Hilfe Sie tatsächlich benötigen und wer welche Aufgaben übernimmt. Anschließend sollten ein nachvollziehbares Angebot und eine Kostenaufstellung zeigen, welche Leistungen geplant sind, welcher Kostenträger voraussichtlich beteiligt ist und welcher Betrag selbst zu zahlen bleibt. Bei einer Wohngemeinschaft sind etwa Miete, Verpflegung, Alltagsbegleitung und persönliche Pflege getrennt zu betrachten. Wenn zusätzliche Einsätze erforderlich werden, sollten auch die Vereinbarung und die Kosten neu besprochen werden. Ein höherer Pflegegrad ist dabei keine automatische Garantie für eine vollständige Kostenübernahme. Falls die Finanzierung nicht gesichert ist, lassen Sie sich frühzeitig zu möglichen weiteren Hilfen beraten.

Kontakt

Sprechen wir darüber, was jetzt helfen kann.

Sie können direkt anrufen, eine Beratung anfragen oder uns Ihre Situation kurz per Formular schicken. Wir melden uns persönlich zurück.

Gut zu wissen: Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung die richtige ist. Genau dafür ist das Gespräch da.

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