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Orientierung

Was braucht Oma, Opa oder ein anderer wichtiger Mensch gerade?

Sie müssen nicht wissen, wie eine Leistung heißt. Beginnen Sie mit der Situation, die Ihnen Sorgen macht.

Eine Seniorin sitzt zwischen zwei Frauen im Wohnzimmer; die Frau rechts trägt ein türkisfarbenes Adamo-Shirt.

Persönliche Beratung

Regional in der Ortenau

Mehrere Versorgungsformen

Feste Ansprechpartner

Wir wissen noch nicht, was wir brauchen – nur, dass es so nicht dauerhaft weitergeht.

Genau dafür gibt es diesen Einstieg: erst die Situation verstehen, dann mögliche Wege vergleichen.

Lebenssituation

Wo erkennen Sie Ihre Situation am ehesten wieder

Sorge beginnt

„Eigentlich geht es noch – aber wir merken, dass etwas schwieriger wird.“

Frühzeitig über Sicherheit, Alltagshilfen und mögliche Unterstützung sprechen.
Pflege zuhause

„Morgens und abends braucht.“

Unterstützung bei Pflege oder medizinischer Versorgung zuhause.

Tagsüber

„Tagsüber fehlt Gesellschaft und Betreuung.“

Tagespflege kann Struktur, Kontakte und Entlastung verbinden.

Für Angehörige

„Wir schaffen das als Familie nicht mehr alleine.“

Entlastung beginnt oft damit, Aufgaben zu sortieren und Unterstützung Schritt für Schritt zuzulassen.

Wohnen

„Alleine wohnen geht nicht mehr gut.“

Eine betreute WG kann eine mögliche Alternative zum alleinigen Wohnen sein.

Nach Krankenhaus / Reha

„Die Entlassung steht bevor – und zuhause ist noch vieles ungeklärt.“

Frühzeitig klären was für einen sicheren Übergang zuhause organisiert werden sollte.

Passt adamo zu uns?

Vielleicht. Vielleicht passt eine andere Lösung besser.

Der Finder gibt eine erste Richtung. Entscheidend bleibt die persönliche Situation.

Persönliche Beratung

Ihre Angaben lassen mehrere Wege offen. Ein Gespräch ist der sinnvollste nächste Schritt.

Betreute Wohngemeinschaft

Wenn alleine wohnen zunehmend schwierig wird, kann eine ambulant betreute WG eine Möglichkeit sein.

Ambulante Pflege

Wenn Hilfe bei Pflege oder medizinischer Versorgung zuhause gebraucht wird, ist ambulante Pflege ein naheliegender erster Weg.

Tagespflege

Wenn vor allem tagsüber Betreuung, Struktur oder Entlastung gebraucht wird, kann Tagespflege passen.

Ratgeber & FAQ

Ratgeber direkt hier

Die häufigsten Fragen kurz erklärt – ohne zusätzliche Unterseiten.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Sie übernimmt gesetzlich vorgesehene Leistungen bis zu festgelegten Grenzen, aber nicht automatisch alle Kosten einer Pflegesituation. Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn die benötigten oder gewünschten Leistungen über das verfügbare Budget hinausgehen oder bestimmte Kosten nicht zum jeweiligen Kassenanspruch gehören. Deshalb wird zunächst geklärt, welche Hilfe Sie tatsächlich benötigen und wer welche Aufgaben übernimmt. Anschließend sollten ein nachvollziehbares Angebot und eine Kostenaufstellung zeigen, welche Leistungen geplant sind, welcher Kostenträger voraussichtlich beteiligt ist und welcher Betrag selbst zu zahlen bleibt. Bei einer Wohngemeinschaft sind etwa Miete, Verpflegung, Alltagsbegleitung und persönliche Pflege getrennt zu betrachten. Wenn zusätzliche Einsätze erforderlich werden, sollten auch die Vereinbarung und die Kosten neu besprochen werden. Ein höherer Pflegegrad ist dabei keine automatische Garantie für eine vollständige Kostenübernahme. Falls die Finanzierung nicht gesichert ist, lassen Sie sich frühzeitig zu möglichen weiteren Hilfen beraten.
Nein. Nicht ausgeschöpfte Ansprüche können innerhalb des Kalenderjahres angesammelt und bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres für geeignete Leistungen genutzt werden. Für Restbeträge aus 2026 bedeutet das grundsätzlich eine Nutzung bis zum 30. Juni 2027. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse mitteilen, welches Guthaben noch vorhanden ist und welche Belege benötigt werden. Eine Auszahlung ohne entsprechende Leistungen ist nicht vorgesehen. Die Übertragbarkeit gilt nicht automatisch auch für andere Pflegebudgets, etwa ungenutzte monatliche Pflegesachleistungen.
Sprechen Sie zunächst die verantwortliche Ansprechperson an und beschreiben Sie möglichst konkret, was passiert ist und welche Lösung Sie benötigen. Bei Problemen mit Pflegeleistungen kommen außerdem die Pflegekasse und eine unabhängige Pflegeberatung als Anlaufstellen infrage. In Baden-Württemberg gibt es seit der Neuregelung durch das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz eine Beschwerdestelle des Sozialministeriums für ambulant betreute Wohngemeinschaften und ihre Angehörigen. Eine pauschale Aussage, jede ambulante WG werde wie ein Pflegeheim durch die Heimaufsicht kontrolliert, trifft dort nicht zu. Bei einer akuten Gefahr für Gesundheit oder Leben ist unverzüglich die zuständige Notfallhilfe zu verständigen; ein Beschwerdeverfahren ersetzt diese nicht.
adamo kann sein eigenes Leistungsangebot erklären und mit Ihnen besprechen, welche Unterstützung in Ihrer Situation infrage kommt. Daneben besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung. Diese Beratung soll passende Hilfen und Sozialleistungen zusammenführen; auch Pflegestützpunkte sind dafür Anlaufstellen. Ein Beratungsgespräch bei einem Anbieter ist nicht automatisch eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und auch nicht automatisch der verpflichtende Beratungsbesuch bei Pflegegeld. Fragen Sie deshalb jeweils, um welche Beratungsform es geht, wer sie finanziert und welche Nachweise erforderlich sind. Nach einem entsprechenden Antrag soll die Pflegekasse grundsätzlich einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Davon zu unterscheiden ist der regelmäßige Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug.
Die beschriebenen Senioren-WGs sind für bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. Die auf unserer Website beschriebenen Senioren-WGs sehen einen eigenen Wohnbereich mit Badezimmer und gemeinschaftlich genutzte Räume vor. Wie groß das Zimmer ist, welche Ausstattung vorhanden ist und welche Möbel mitgebracht werden können, sollte bei einer Besichtigung konkret besprochen werden. Persönliche Bilder, vertraute Gegenstände und geeignete Möbel können helfen, sich einzuleben. Gleichzeitig müssen Bewegungsflächen, Hilfsmittel und die sichere Unterstützung bei der Pflege berücksichtigt werden. Lassen Sie sich auch erläutern, wie Besuch, Schlüssel, Rückzugsmöglichkeiten und die Nutzung der Gemeinschaftsräume geregelt sind. Die verbindliche Ausstattung ergibt sich aus dem Angebot und dem Vertrag für das gewählte Zimmer.
Warten Sie nicht bis zum letzten vereinbarten Besuch. Melden Sie frühzeitig, welche Aufgaben weiterhin schwerfallen oder neu hinzugekommen sind. Die behandelnde Arztpraxis prüft, ob weitere häusliche Krankenpflege medizinisch notwendig ist und verordnet werden kann. Der Pflegedienst klärt, welche Einsätze weiterhin möglich sind; die Finanzierung muss ebenfalls geklärt werden. Besteht voraussichtlich längerfristig Pflegebedarf, sollten Sie sich zusätzlich zu einem Antrag auf Pflegeleistungen beraten lassen. Eine befristete Verordnung verlängert sich nicht automatisch, und zusätzlicher Zeitbedarf führt nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Hilfreich ist eine feste Ansprechperson in der Familie oder im Unterstützungsnetz, die Arzttermine, Verordnungen, Rückmeldungen der Kasse und den geplanten Versorgungsbeginn zusammenhält. So lässt sich eine neue Versorgungslücke eher vermeiden.

Kontakt

Sprechen wir darüber, was jetzt helfen kann.

Sie können direkt anrufen, eine Beratung anfragen oder uns Ihre Situation kurz per Formular schicken. Wir melden uns persönlich zurück.

Gut zu wissen: Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung die richtige ist. Genau dafür ist das Gespräch da.

Beratung direkt anfragen